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   VG Karlsruhe, 30.09.2009 - 7 K 2372/09   

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https://dejure.org/2009,22075
VG Karlsruhe, 30.09.2009 - 7 K 2372/09 (https://dejure.org/2009,22075)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2009 - 7 K 2372/09 (https://dejure.org/2009,22075)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2009 - 7 K 2372/09 (https://dejure.org/2009,22075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulassung zur Eignungsprüfung für ein Hochschulstudium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normierung einer bestimmten Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis durch eine Duale Hochschule als Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an einer Eignungsprüfung auf Grundlage des § 58 Abs. 2 S. 5 Hs. 2 Landeshochschulgesetz (LHG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschulrecht - Zulassung; Immatrikulation; Zulassungsbeschränkung; Duale Hochschule; Hochschulzugangsberechtigung; Fachhochschulreife; Fachabiturprüfung; Fachhochschulzeugnis; Durchschnittsnote; Eignung; Eignungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 24.06.1991 - Bs III 193/91

    Anordnungsgrund; Einstweilige Anordnung; Vorläufige Zulassung zum Studium

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.09.2009 - 7 K 2372/09
    Vielmehr hat er seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes immerhin noch knapp zwei Wochen vor dem Studienbeginn gestellt, so dass eine den Anordnungsgrund ggf. ausschließende wesentliche Verfahrensverzögerung nicht gegeben ist (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 123 Rn. 26; OVG Hbg, Beschl. v. 24.06.1991 - Bs III 193/91 -, NVwZ-RR 1992, 22, wonach ein Anordnungsgrund grundsätzlich dann nicht gegeben sei, wenn der Antrag auf die einstweilige Anordnung, mit dem die vorläufige Zulassung zu einem Studium begehrt wird, dem Gericht nicht spätestens am ersten Vorlesungstag des Bewerbungssemesters vorliege).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1984 - 9 S 3066/83

    Neubewertung einer schriftlichen Abiturarbeit; Vorwegnahme der Hauptsache

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.09.2009 - 7 K 2372/09
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn - wie hier - zu erwarten ist, dass der Antragsteller mit seiner Klage im Hauptsacheverfahren Erfolg haben wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.01.1984 - 9 S 3066/83 -, VBlBW 1984, 384).
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